Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eventfabrik Rhein-Main GmbH
Bieberer Str. 57
63179 Obertshausen

A. Allgemeines
  1. Die Eventfabrik Rhein-Main GmbH (nachfolgend “Eventfabrik”), vertreten durch Herrn Jürgen Klein, Bieberer Str. 57, 63179 Obertshausen, eingetragen im Handelsregister des Registergerichts Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 44392, betreibt Corona- Testcenter und mobile Teams für Corona Testungen.

Eventfabrik ist spezialisiert auf die Durchführung von Antigen-, Antikörper- sowie PCR-Testungen (COVID-Tests).

 

  1. Für alle Verträge der Eventfabrik, über die Erbringung von COVID-Tests, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).

 

  1. Kann der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden, ist der Kunde Verbraucher. Ein Unternehmer dagegen ist jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, sobald diese beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
B. Ablauf im Testcenter
  1. Buchen Sie auf unserer Homepage Virenstoppen.de einen Termin, um einen COVID- Test durchführen lassen zu können. Bitte wählen Sie vorher Ihren gewünschten Standort aus. Informieren Sie sich im Vorfeld, welchen Test Sie für welchen Anlass benötigen. Wir übernehmen keine Haftung für vermeintlich falsch gebuchte Produkte.

Je nach Verfügbarkeit können ggf.in Einzelfällen auch kurzfristig Termine in den Testcentern vergeben werden.

 

  1. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird Ihnen im Testcenter geschultes Fachpersonal einen Nasenabstrich entnehmen oder mit Ihnen einen Spuck- oder Lollitest durchführen.

 

  1. In der Regel erhalten Sie das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests und eines Antikörpertests etwa 15-20 Minuten nach erfolgter Testung, das Testergebnis eines PCR-Tests etwa 24-48 Stunden nach Testung.

 

  1. Die Testergebnisse werden an die von Ihnen bei der Buchung angegebene Email-Adresse gesandt.

 

  1. Sie erhalten eine Bescheinigung der Testergebnisse in deutscher und englischer Sprache. Wenn Sie bei der Buchung Ihre Dokumenten-/Passnummer eingegeben haben, ist diese ebenfalls auf der Bescheinigung des Testergebnisses. Eine nachträgliche Ergänzung Ihrer Dokumenten-/Passnummer ist leider nicht möglich.

 

  1. Bei einem positiven COVID Antigen-Schnelltest ist Eventfabrik dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt (Wohnsitz der Testperson) namentlich zu melden. Nach dem erhalt eines positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne (lt.§30 des Infektionsschutzgesetzes) zu begeben. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder alternativ die 116117 sowie das zuständige Gesundheitsamt.
C. Pflichten der Testpersonen
  1. Die zu testende Person sollte 30 Minuten vor der Testung weder Essen noch Trinken (auch Kaugummi kauen und Bonbons lutschen sollte vermieden werden).

Zudem sollte weder geraucht, Alkohol getrunken noch jegliche Art von Nasenspray oder Nasensalbe verwendet werden.

 

  1. Die zu testende Person hat pünktlich am gebuchten Testort zu erscheinen.

Um Ansammlungen von Menschenmassen zu vermeiden, wird darum gebeten den Personalausweis (alternativ Reisepass) und den erhaltenen QR-Code direkt bereit zu halten sowie eine verfrühte Ankunft zu vermeiden. Nach Ablauf eines gebuchten Zeitslots besteht kein Anspruch mehr auf eine Testung.

 

  1. Ein negatives Testergebniss kann die Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus nicht ausschließen. Sollte die Viruslast noch nicht hoch genug sein und die Testperson sich in einem frühen Infektionsstadium befinden, ist es möglich, dass die Tests nicht positiv anschlagen. Besteht weiterhin der Verdacht auf eine Infektion, führen Sie bitte weitere Testungen durch und folgenden Sie den behördlichen Empfehlungen und Quarantänemaßnahmen.
D. Haftung
  1. Ist eine Haftung nicht nach folgenden Bestimmungen ausgeschlossen, so haftet Eventfabrik nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld detailliert über den Anlass Ihrer Testung (siehe B. Punkt 1). Eventfabrik übernimmt keine Haftung für falsch gebuchte Produkte.

 

  1. Sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder den Garantien oder Ansprüchen lt. Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ist eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (vertragswesentliche Pflichten).

 

  1. Eventfabrik übernimmt keine Haftung für die Übermittlung von Testergebnissen gemäß der in Ziffer B Punkt 3 genannten regelmäßigen Dauer. Eventfabrik übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Übermittlungszeitpunkte von Testbefunden.

 

  1. Vereinzelt kann es zu falschen Testergebnissen kommen, auch wenn Eventfabrik wissenschaftlich sehr hohe Standards anwendet. Hierunter können falsch positive, falsch negative oder ungültige bzw. nicht auswertbare Ergebnisse zählen.

 

  1. Eventfabrik haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden wie z.B. verpasste Flüge/Züge, Umbuchungen, Verdienstausfall, entgangene Gewinne ö.a.aufgrund einer fehlerhaften oder verspäteten Befundübermittlung sowie eines nicht auswertbaren COVID-Tests.

 

  1. Eventfabrik übernimmt keine Haftung für das Anerkennen eines Befundes, insbesondere hinsichtlich gesetzlicher Einreisebestimmungen.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfabrik.
E. Preise sowie Zahlungsarten
  1. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich etwaiger Versandkosten.

 

  1. Die Zahlung erfolgt per Paypal, Sofort-Überweisung, iDeal, Apple Pay, Google Pay, VISA oder Mastercard.

 

  1. Eventfabrik behält sich den Ausschluss einzelner Zahlungsarten im Einzelfall vor.

 

  1. Eventfabrik ist seit dem 11.10.2021 vom ÖGD beauftragt, die kostenlosen Bürgertests (Antigen-Schnelltests) durchzuführen. Wenn Sie einen kostenlosen Bürgertest buchen oder einen verordneten PCR Test in Anspruch nehmen und alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gemäß der TestV vorliegen, müssen Sie selbst keine Zahlung an Eventfabrik Sie erklären sich mit der Buchung eines kostenlosen Bürgertests oder verordneten PCR Tests damit einverstanden, dass Ihre Daten zu Abrechnungszwecken an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden dürfen. Sollte die Kostenerstattung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder den Bund abgelehnt oder die Kosten zurückgefordert werden, werden Ihnen die Kosten des bereits durchgeführten Tests und der erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
F. PCR Testungen
  1. Bei PCR Testungen gelten zusätzlich die AGBs unseres Labors. Diese finden Sie auf der Homepage Ingenium-Labs.de
G. Datenschutz
  1. Zum Zweck der Auftragsbearbeitung ist Eventfabrik berechtigt Kundendaten gemäß des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu bearbeiten.

 

  1. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage Virenstoppen.de
H. Wiederrufsrecht

Im Bestellprozess finden Sie Hinweise zum Widerrufsrecht.

I. Abschließende Bestimmungen
  1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Eventfabrik.
  4. Sollten eine oder mehrere Klauseln teilweise oder ganz rechtsunwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel(n) tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorgesehene Lücke aufweisen.

Stand: 11.10.2021